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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sound’r Film & Ton - Inh. André Engelhardt 

Stand August 2021

1. Geltungsbereich

 

1.1. Die AGB gelten für sämtliche Geschäftsaktivitäten zwischen Sound’r Film & Ton - Inh. André Engelhardt (im Folgenden Sound’r Film & Ton genannt) und den Vertragspartnern. 

 

1.2. Sollen Bestandteile dieser AGB nicht zur Wirkung kommen so ist dies schriftlich von den Vertragspartnern festzuhalten. 

 

2. Zustandekommen von Verträgen, Angebote

 

2.1. Ein Vertrag kommt nur dann zustande, wenn diesem ein Angebot, welches vom Kunden schriftlich angenommen wurde vorausgeht und der Eingang von Sound’r Film & Ton bestätigt wurde. Angebote sind für beide Parteien unverbindlich.

 

3. Honorare, Zahlungsfristen

 

3.1. Bei Annahme eines Angebots mit Pauschalpreis wird eine Anzahlung in Höhe von 50% fällig. Bis zum Erhalt der Anzahlung ist Sound’r nicht zur Erbringung von Leistungen verpflichtet. 

 

3.2. Bei Tages- oder Stundensatz basierten Arbeiten ist bei Angebotsannahme eine Anzahlung von 30% der voraussichtlichen Gesamtkosten an Sound’r Film & Ton zu leisten. 

 

3.3. Alle Rechte und oder Eigentum an erbrachten Leistungen / Videos / Filmen / Medien / u.s.w. bleiben bis zur vollständigen Zahlung bei Sound’r Film & Ton.


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4. Mitwirkungspflichten, Leistungsstörungen

 

4.1. Kunden bzw. Auftraggeber und Vertragspartner die an der Produktion bzw. der Erbringung von Leistungen durch Sound’r Film & Ton beteiligt sind oder diese beeinflussen können, verpflichten sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Arbeiten so reibungslos wie möglich zu machen und die Arbeiten nicht zu behindern. 

 

Dazu gehören u.a. zum Beispiel das Bereitstellen einer Be- und Entladezone, die vorherige Reinigung aller Räumlichkeiten, Aufklärung der Mitarbeiter über die Arbeiten, Zugänge zu verabredeten und vor allem notwendigen Räumlichkeiten wie Toiletten, Sicherungskästen, u.s.w. 

 

4.2. Der Auftraggeber ist grundsätzlich für das Einholen sämtlicher Genehmigungen verantwortlich. 

 

4.3. Der Auftraggeber ist für die Einhaltung aller zutreffenden Auflagen zuständig. 

 

4.4. Der Auftraggeber ist für die Aufklärung von Mitarbeitern und Dritten zuständig, die sich im Filmbereich aufhalten können. 

 

4.5. Wird das Erbringen der Leistungen durch Umstände die Sound’r Film & Ton nicht zu verantworten hat wesentlich beeinträchtigt oder behindert, ist Sound’r Film & Ton berechtigt das Honorar entsprechend im Verhältnis zu erhöhen. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers oder dessen Mitarbeitern kann Sound’r Film & Ton Schadensersatzansprüche geltend machen. 

 

5. Urheberrecht, Nutzungs- und Personenrechte

 

5.1. Der Weiterverkauf von Sound’r Film & Ton erstellten Medien wie Filmen oder Soundclips ist unzulässig. 

 

5.2. Die Nutzungsrechte werden erst bei vollständiger Zahlung aller in Rechnung gestellten Positionen übertragen. 

 

5.3. Sound’r Film & Ton macht grundsätzlich keine verdeckten / versteckten Aufnahmen. Der Auftraggeber ist verantwortlich dafür, dass für Dritte jederzeit erkennbar ist das Bild- und oder Tonaufnahmen angefertigt werden. Zum Beispiel durch Schilder an den Eingängen und frühzeitiges informieren von Mitarbeitern und anderen Personen die Zugang zu den Örtlichkeiten der Aufnahme haben. 

 

5.4. Bei der Präsentation der Videos unabhängig vom Medium ist Sound’r Film & Ton als Produktionsfirma inkl. URL erkennbar zu machen. Zum Beispiel “Film von Sound’r Film & Ton -  www.soundr.net

 

5.5. Reklamationen bzw. gewünschte Revisionen sind nur bis zur endgültigen Zahlung durch den Auftraggeber bzw. Rechnungsstellung durch Sound’r Film & Ton zulässig, es sei denn es liegen grobe Fehler oder schwerwiegende, alleinig durch Sound’r Film & Ton zu verantwortende Gründe vor. 

 

5.6. Das erstellte Material darf durch Sound’r Film & Ton zur Präsentation in Showreels, zur Selbstvermarktung und bzw. Portfoliozwecken in Teilen oder im Ganzen verwendet werden. 

 

5.7. Aufnahmen welche nicht im Besonderen für den Auftraggeber erstellt wurden, aber im Rahmen einer Tätigkeit für diesen zustande kommen, dürfen von Sound’r Film & Ton anderweitig verwendet werden, solange diese keinen eindeutigen Schluss auf den Auftraggeber oder einzelne Personen zulassen. 

 

5.8. Die Abnahme erfolgt indem der Auftraggeber bzw. Vertragspartner die Abnahme schriftlich bestätigt sobald dieser eine von Sound’r Film & Ton als final gekennzeichnete Version zur Begutachtung erhält. Erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen keine schriftliche Bestätigung, gilt der Film bzw. das Projekt als abgenommen. 

 

6. Haftung

 

6.1 Für Schäden und Verletzung von Pflichten haftet Sound’r Film & Ton nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies betrifft Medien und die Aufbewahrung dieser, als auch Objekte die Sound’r Film & Ton zur Erfüllung von Aufträgen überlassen wurden bzw. die im Rahmen von der Erbringung von Leistungen genutzt werden. 

 

7. Datenschutz, Schlussbestimmungen

 

7.1. Die AGB sind jederzeit auf www.soundr.net einsehbar, bzw. werden ungefragt von Sound’r Film & Ton an die Vertragspartner zu einem Angebot beigelegt. 

 

7.2. Datenschutz nach DSGVO und deutschem Recht.

 

7.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der jeweils aktuelle Sitz von Sound’r Film & Ton.

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